Abangeln 2023

Unser jährliches Abangeln müssen wir leider vom 24.9 auf den 8.10.23 verschieben.

Treffpunkt ist am 8.10.2023 ab 7.45Uhr der Brauteich in Großpösna.

Da wir Euch mit einer kleinen kulinarischen Stärkung versorgen wollen, ist es für uns wichtig zu wissen wer alles kommt.

Meldet Euch daher bitte bis zum 30.9.23 bei Rene Hänsgen unter 01632091247.

Achtung Terminänderung:

Lieber Angelfreund,

Liebe Angelfreundin,

der Arbeitseinsatz vom 15.04.23 wird unter Berücksichtigung des Wetters abgesagt. Einen neuen Termin geben wir zeitnah bekannt.

Viele Grüße

Der Vorstand

ACHTUNG Terminänderung:

Lieber Angelfreund,

Liebe Angelfreundin,

der Arbeitseinsatz vom 26.03.23 wird unter Berücksichtigung des Wetters auf den 25.03.23 vorverlegt.

Zeit und Anmeldung bleibt gleich.

Viele Grüße

Der Vorstand

Mitgliederversammlung

Liebe Angelfreunde,

vergesst nicht die Mitgliederversammlung morgen am 15.03.23 um 18.30 Uhr im Sportlerheim Störmthal.

Das Sportlerheim Störmthal befindet sich im Rosengang 2, 04463 Großpösna OT Störmthal.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

Absage aller Veranstaltungen

Anlässlich der momentanen Ereignisse sagen wir alle unsere Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen ab!

Hallo liebe Angelfreunde, Bund und Länder haben aufgrund des Corona-Virus einen Maßnahmenkatalog herausgebracht, an diesen wir uns als Verein selbstverständlich halten.

Daher sagen wir bis auf Weiteres ALLE unsere öffentlichen Veranstaltungen, sowie unsere vereinsinternen Veranstaltungen/ Treffen/ Versammlungen ausnahmslos ab!

Dankeschön für Euer Verständnis.

Wir wünschen uns, dass wir uns alle zahlreich und vorallem GESUND wiedersehen.

Störmthaler See Hechte e.V. wünscht Ihnen und Ihren Familien viel Gesundheit

Sächsischer Jugendfischereischein: Hinweise zum Angeln in Brandenburg – kein Raubfischangeln zulässig!

Aufgrund einer Vielzahl von in Brandenburg durchgeführten Fischereiaufsichtskontrollen an Jugendlichen, welche im Besitz eines sächsischen Jugenfischereischeines waren und eine Spinnangel verwendeten bzw. der Raufischangelei nachgingen, wurde der Landesverband Sächsischer Angler e. V. nun von der Unteren Jagd- und Fischereibehörde des Landkreises Oder-Spree in Brandenburg zu folgendem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt:

§ 17 Abs. 5 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg regelt die Anerkennung gültiger Fischereischeine anderer Bundesländer. Der darin genannte Fischereischein  als Bezug im Land Brandenburg wird in Verbindung mit § 19 Abs. 1 BbgFischG nur nach bestandener Anglerprüfung erteilt. Insofern kann es für Fischereischeine aus anderen Bundesländern, die ohne Prüfung erteilt werden, keine Entsprechung geben. Zu berücksichtigen ist natürlich auch der Regelungshintergrund, dass die Ausübung der Angelfischerei mit der Raubfischangel in Brandenburg nur mit erfolgreich absolvierter Anglerprüfung zulässig ist und diese wiederum erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr abgelegt werden darf. Eine Ausnahmeregelung zur Fischereiausübung bei Aufsicht durch qualifizierte Begleitpersonen gibt es in Brandenburg nicht.

Konkret heißt das also, dass der Jugendfischereischein des Freistaates Sachsen (ohne Prüfung) nicht dem Fischereischein des Landes Brandenburg gleichgestellt werden kann, der nach erfolgreicher Anglerprüfung erteilt wird und zur Ausübung des Fischfangs mit der Raubfischangel qualifiziert. Zudem gilt in Brandenburg das Mindestalter von 14 Jahren zur Ausübung der Raubfischangelei.

Sächsische Jugendliche haben also mit Entrichtung der Fischereiabgabe im Land Brandenburg und dem Erwerb der Ermächtigung des Fischereiausübungsberechtigten nur die Berechtigung zur Verwendung von maximal zwei Friedfischhandangeln, auch wenn sie im Besitz des Jugendfischereischeines Sachsen sind und in Sachsen andere Regelungen als in Brandenburg gelten.

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